Zwei Meter Sturheit Baden Württemberg hält an der 2 Meter Regel fest (2)

Veröffentlicht von den Radical Life Studios / MTB Report
Seit 1995 ist Radfahren auf Waldwegen unter zwei Metern Breite in Baden-Württemberg verboten. Der Alpenverein und der DIMB wollten das ändern und haben der Landesregierung dafür Studien, Zahlen und einen konkreten Reformvorschlag geschickt. Die Antwort aus Stuttgart ist ein klares Nein. Bemerkenswert ist dabei weniger die Absage als ihre Begründung.

Vor den Sommerferien haben der Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Alpenvereins (DAV) und der Deutsche Interessenverband Mountainbike (DIMB) Landwirtschaftsministerin Gentges und Umweltministerin Walker angeschrieben. Im Gepäck: eine ausführliche gemeinsame Stellungnahme vom 25. Juni 2026. Inzwischen liegt die Antwort vor. Beide Verbände haben sie diese Woche öffentlich gemacht, und ihr Fazit fällt deutlich aus. Die 2-Meter-Regel bleibt.

Was die Regel eigentlich regelt

Kurz für alle, die neu dabei sind: Die 2-Meter-Regel steht in § 37 Absatz 3 des Landeswaldgesetzes. Sie verbietet das Radfahren auf allen Waldwegen, die schmaler als zwei Meter sind. Damit sind genau die Wege gemeint, die die meisten am Mountainbiken lieben: Singletrails, also schmale Pfade, auf denen man hintereinander fährt. Einzelne Wege kann die Forstbehörde per Ausnahmegenehmigung freigeben. Nach Angaben des DAV gibt es eine solche Regel in keinem anderen Bundesland.

Wer genauer hinschaut, merkt schnell, was die Regel nicht regelt: das Verhalten. Wer im Schritttempo und mit Klingel über einen 1,90 Meter breiten Pfad rollt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer mit Vollgas eine breite Forststraße hinunterbrettert, auf der gerade eine Familie spazieren geht, tut nichts Verbotenes. Gemessen wird der Boden, nicht die Rücksicht.

Die Begründung: Willensbildung statt Wissen

Das Originalschreiben der Ministerin ist nicht veröffentlicht. Der DAV-Landesverband, dem es vorliegt, gibt es aber ausführlich wieder. Demnach sei die Beibehaltung der Regel nicht allein fachlichen Erwägungen geschuldet, sondern auch Ausdruck demokratischer Willensbildung im Land.

„Nicht allein fachlichen Erwägungen geschuldet, sondern auch Ausdruck demokratischer Willensbildung im Land.“Begründung der Landesregierung, wiedergegeben vom DAV-Landesverband Baden-Württemberg

Man muss diesen Satz zweimal lesen. Ein Ministerium erklärt, dass es ein Gesetz nicht nur aus sachlichen Gründen behält. Die demokratische Willensbildung, auf die es sich beruft, liegt über 30 Jahre zurück. Seitdem hat sich das Mountainbiken vom Randsport zum Breitensport entwickelt. DAV und DIMB rechnen in ihrer Stellungnahme auf Basis einer Allensbach-Erhebung hoch, dass in Baden-Württemberg rund 560.000 Menschen häufig und 1,6 Millionen gelegentlich Mountainbike fahren. Deren Wille taucht in der Begründung nicht auf.

Die fachlichen Argumente, die die Ministerin laut DAV anführt, sind Konflikte mit Wandernden und der Schutz von Wildtieren. Beides lässt sich mit Zahlen prüfen, und genau das hatten die Verbände getan. Bei einer Erhebung der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) im Schwarzwald und auf der Schwäbischen Alb mit über 3.100 Befragten fühlten sich lediglich 7 Prozent während ihres Waldbesuchs von anderen Gruppen gestört, 89 Prozent dagegen nicht. Eine Studie der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg hat einen neuen Trail mit zwölf Wildkameras beobachtet: Von 2.039 erfassten Tieren zeigten fünf ein Fluchtverhalten. Einen statistischen Zusammenhang zwischen Tierverhalten und Bikern fanden die Forschenden nicht.

Die Antwort des Ministeriums darauf ist laut DAV bemerkenswert: Die Rottenburger Studie sei bekannt, lasse sich aber nicht verallgemeinern. Gleichzeitig wird das Auerhuhn, das im Land nur an wenigen Orten vorkommt, als Argument für eine Regel herangezogen, die landesweit gilt. Eine Studie, die nicht ins Bild passt, ist ein Einzelfall. Ein seltener Vogel ist die Regel. So funktioniert Beweisführung nicht.

370 Kilometer und ein Flickenteppich

Als Lösung verweist die Ministerin auf die Ausnahmegenehmigungen. 370 Kilometer genehmigte Singletrails gebe es im Land, und dieses Angebot solle über Runde Tische flächendeckend ausgebaut werden. Das klingt nach viel, bis man die Gegenrechnung aufmacht. DAV und DIMB schätzen die schmalen Waldwege in Baden-Württemberg auf rund 50.000 Kilometer. Freigegeben ist also weniger als ein Prozent.

Dazu kommt die Verteilung. Laut DAV ballen sich die legalen Trails in Baiersbronn, rund um Freiburg und im Rems-Murr-Kreis. In Biberach, Hohenlohe, Pforzheim, dem Schwarzwald-Baar-Kreis und Ulm gibt es keinen einzigen genehmigten Singletrail. In den Kreisen Alb-Donau, Ravensburg und Sigmaringen jeweils genau einen. Für viele Einsteiger heißt das ganz praktisch: Einen legalen Trail vor der Haustür gibt es nicht.

Und das Tempo? Das Vorzeigeprojekt in Baiersbronn hat von den ersten Gesprächen bis zur Genehmigung acht Jahre gedauert. Von 414 Kilometern Wegenetz war dabei nur rund ein Zehntel schmaler als zwei Meter. Eine Evaluation der FVA kommt laut Stellungnahme zu dem Schluss, dass ein solches Projekt unter heutigen Auflagen gar nicht mehr genehmigungsfähig wäre. Pikantes Detail am Rande: Erst vergangenes Wochenende hat der DIMB in Baiersbronn zehn Jahre Trailnetz gefeiert.

Billig ist der Weg auch nicht. Die Stadt Stuttgart kalkuliert nach Angaben der Verbände für jeden zu genehmigenden Trail rund 30.000 Euro, und zwar nur für Artenschutzgutachten und Planung, noch ohne einen Spatenstich. Rechnet man das hoch, als würde jede der 1.101 Gemeinden im Land nur einen einzigen Trail legalisieren, landet man bei 33 Millionen Euro. Ein Rechenbeispiel, keine reale Rechnung. Aber es zeigt, in welche Richtung dieser Weg führt.

„Wer für jeden einzelnen Weg eine Sonderregelung schaffen muss, hält an einem Verfahren fest, das in der Fläche offensichtlich nicht funktioniert.“DIMB, Mitteilung vom 23. September 2026

Gefahren wird trotzdem. Genau das ist das Problem.

Jeder, der im Land fährt, weiß es, und inzwischen ist es auch belegt. Eine Untersuchung der Universität Bayreuth hat 275 Touren entlang der Grenze zwischen Baden-Württemberg und Bayern ausgewertet. Ergebnis: Schmale Waldwege werden in Baden-Württemberg genauso häufig befahren wie in Bayern, wo es keine 2-Meter-Regel gibt. Die Regel lenkt also nicht. Sie steht nur im Gesetz.

Das eigentliche Problem liegt tiefer. Wenn alles verboten ist, kann nichts gezielt geschützt werden. DAV und DIMB rechnen es an einem Beispiel vor: Werden von zehn schmalen Wegen nach Jahren zwei freigegeben, wird auf den anderen acht trotzdem weitergefahren. Würde man stattdessen zwei Wege gezielt sperren, weil sie durch ein Auerhuhn-Gebiet führen oder ein Wanderhotspot sind, und das vor Ort nachvollziehbar erklären, hätte man echte Lenkung.

Deshalb fordern die Verbände, das System umzudrehen: eine generelle Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt statt eines generellen Verbots mit Genehmigungsvorbehalt. Offen als Normalfall, geschlossen dort, wo es einen echten Grund gibt. Bei uns heißt das seit jeher: Bauen schlägt Verbieten.

Wer draufzahlt, sind übrigens nicht die, die ohnehin fahren, wo sie wollen. Es sind die Vereine. DAV-Sektionen und DIMB-Gruppen wollen niemanden zu einer Ordnungswidrigkeit verleiten und können deshalb Jugendarbeit und Fahrtechnikkurse auf schmalen Wegen kaum anbieten. Organisierte Gruppen, die Rücksicht und Trail-Etikette vermitteln könnten, werden ausgebremst. Unorganisierte fahren weiter.

Was das für dich bedeutet

Wir sind ein Magazin und keine Rechtsberatung. Wir sagen dir nicht, wo du fahren sollst. Aber du solltest wissen, worauf du dich einlässt.

Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Wer in Baden-Württemberg auf einem Waldweg unter zwei Metern fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei einer Kontrolle kann ein Bußgeld fällig werden. Das gilt auch für E-Mountainbikes, die rechtlich als Fahrräder gelten.

Haftung. Hier wird es ernster, als viele denken. Laut der Stellungnahme von DAV und DIMB kann die 2-Meter-Regel im Zivilrecht als sogenanntes Schutzgesetz wirken. Verletzt du auf einem schmalen Weg einen Fußgänger, trägst du ein zusätzliches Haftungsrisiko. Besonders betroffen sind Guides und Vereinstrainer, die Gruppen führen. Ob und wie deine Versicherung im Ernstfall zahlt, wird in einschlägigen Foren heiß diskutiert. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Wer sicher sein will, fragt bei der eigenen Versicherung nach.

Trailbau ist eine andere Liga. Wer ohne Erlaubnis Wege anlegt, Bäume fällt oder Sprünge baut, bewegt sich nicht mehr im Bußgeldbereich. Das kann eine Sachbeschädigung nach § 303 Strafgesetzbuch sein, und der Waldbesitzer kann den Rückbau verlangen. DAV und DIMB distanzieren sich davon ausdrücklich. Wir auch. Eigenmächtiger Trailbau liefert genau die Argumente, mit denen Verbote gerechtfertigt werden.

Die legalen Optionen. Die gibt es, nur eben nicht überall. Baiersbronn, die Region Freiburg und der Rems-Murr-Kreis haben freigegebene Netze. Und wer etwas ändern will, findet bei der DIMB-Gruppe in seiner Region den direktesten Hebel. Die Runden Tische, auf die die Ministerin setzt, brauchen Leute, die hingehen.

Wie es weitergeht

Der DIMB kündigt an, seine Strategie anzupassen und gemeinsam mit dem DAV Baden-Württemberg und weiteren Verbänden den Dialog mit der Landesregierung fortzusetzen. Der DAV-Landesverband fordert weiterhin die Abschaffung der Regel, verbunden mit fachlich begründeten Sperrungen dort, wo es echte Konflikte oder sensible Naturräume gibt.

Wie es anders laufen kann, zeigt gerade Nordrhein-Westfalen. Dort sah ein erster Entwurf für das neue Landesforstgesetz im Mai noch drastische Einschränkungen vor. Im überarbeiteten Entwurf vom 9. September wurden laut DIMB viele seiner Änderungsvorschläge übernommen. In Düsseldorf wurde zugehört. In Stuttgart wurde geantwortet.

MTB Report bemüht sich beim Ministerium um das vollständige Antwortschreiben und bleibt an dem Thema dran. Denn eines sollte man nicht vergessen: Zwei Meter sind keine Naturkonstante. Sie sind eine politische Entscheidung aus dem Jahr 1995. Und politische Entscheidungen kann man ändern, wenn man will.

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