Am Sonntag ist für viele Biker in Österreich die Saison vorbei. Nicht wegen Schnee, sondern wegen Verträgen. Im Wienerwald, in Tirol und in vielen anderen Regionen dürfen ab 1. November auch offizielle Mountainbike-Routen nicht mehr befahren werden. Wir erklären, was gesperrt ist, warum das so ist und wo du im Winter trotzdem legal fahren kannst.
von Robert Langer
Stand: 30. Oktober 2026. Die Wintersperre kehrt jedes Jahr wieder, die Grundlagen in diesem Artikel bleiben also auch in den kommenden Wintern gültig.
Am Sonntag ist Schluss
Der Wienerwald ist das bekannteste Beispiel. Das Streckennetz rund um Wien wird von Wienerwald Tourismus betreut, die Freigabe der Wege ist mit den Grundeigentümern vertraglich geregelt, darunter die Österreichischen Bundesforste. Diese Verträge gelten von 1. März bis 31. Oktober. Ab 1. November herrscht bis Ende Februar Winterruhe, und zwar auf allen Routen und Trails. Auch die Mountainbike-Area am Anninger bei Mödling weist ausdrücklich auf die Winterruhe von 1. November bis 28. Februar hin. Das Trailcenter Hohe Wand Wiese startet ebenfalls erst im März wieder in die Saison.
In Tirol ist der Zeitraum sogar länger. Das Tiroler Mountainbike-Modell gibt die offiziellen Routen von 1. April bis 31. Oktober frei. Laut Land Tirol sind das rund 630 Routen mit etwa 6.600 Kilometern sowie mehr als 150 Singletrails mit rund 350 Kilometern. Ab 1. November ist das Radfahren auf all diesen Strecken nicht mehr erlaubt, bis Ende März. Regionen wie das Alpbachtal begründen die Sperre auch mit der Sicherheit: Die Wege werden im Winter nicht geräumt, und viele Routen liegen in lawinengefährdetem Gelände. Je nach Schneelage kann die Sperre dort sogar über den 1. April hinaus dauern.
Kein Winterverbot, sondern das Ende einer Erlaubnis
Um zu verstehen, warum das so ist, muss man einen Schritt zurückgehen. In Österreich ist Radfahren im Wald grundsätzlich verboten, das ganze Jahr über. Das Forstgesetz von 1975 erlaubt jedem, den Wald zu betreten. Wer fahren will, braucht die Zustimmung des Eigentümers oder dessen, der die Forststraße erhält. Wie das genau funktioniert, haben wir in unserem Hintergrundartikel zur Rechtslage erklärt.
Offizielle Mountainbike-Routen sind deshalb nichts anderes als Ausnahmen von diesem Verbot. Gemeinden oder Tourismusverbände schließen Verträge mit den Grundeigentümern, übernehmen die Pflichten des Wegehalters und bekommen dafür die Erlaubnis, dass auf bestimmten Wegen gefahren werden darf. Diese Erlaubnis ist meistens befristet. Ein eigenes Winterfahrverbot gibt es also gar nicht. Was am 1. November passiert, ist schlicht: Die Ausnahme läuft aus, und das allgemeine Verbot gilt wieder.

| Am 1. November kommt kein neues Verbot dazu. Es endet nur die Erlaubnis, die es den Sommer über gab. |
Warum die Verträge so befristet sind, hat mehrere Gründe. In alpinen Regionen geht es um Schnee, Lawinen und Wege, die im Winter niemand räumt oder kontrolliert. Im Biosphärenpark Wienerwald spielt der Schutz von Natur und Wild in der kalten Jahreszeit eine Rolle, die Sperre heißt dort nicht zufällig „Winterruhe“. Und es geht um Geld: Wienerwald Tourismus hat im vergangenen Jahr erklärt, dass es mit den Grundeigentümern keine Einigung über eine Winteröffnung gibt und dass eine solche Öffnung auch mit deutlich höheren Kosten verbunden wäre.
Dazu kommt die Haftungsfrage. In Tirol sichert das Land die Wegehalter über eine eigene Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung ab, laut Land einer der wichtigsten Gründe, warum das Modell überhaupt funktioniert. Diese Absicherung ist an die offiziell freigegebenen Routen gebunden.
Was gilt, wenn du trotzdem fährst
Rechtlich bist du ab 1. November auf einer gesperrten Route in derselben Lage wie auf jedem anderen Waldweg ohne Freigabe. Es handelt sich um eine Verwaltungsübertretung nach dem Forstgesetz, also keine Straftat. Welche Strafrahmen gelten und was zivilrechtlich auf dich zukommen kann, steht in unserem Artikel zur Rechtslage.
Unabhängig davon lohnt ein nüchterner Blick auf die Praxis, gerade für Einsteiger: Im Winter werden die Wege weder kontrolliert noch instand gehalten. Umgestürzte Bäume, vereiste Passagen und Forstarbeiten fallen niemandem auf, bevor du kommst. Im alpinen Gelände kommt Lawinengefahr dazu, die auf einer Sommerroute niemand erwartet.
Wo du im Winter legal fahren kannst
Ganz ohne Bike musst du den Winter trotzdem nicht verbringen. Einige Angebote haben bewusst keine Wintersperre oder bleiben länger offen:
- UpperTrails rund um Linz: Das Trailnetz des Vereins UpperTrails, hervorgegangen aus MTB Linz, ist laut Oberösterreich Tourismus ganzjährig und kostenlos nutzbar, solange es nicht gewerblich ist. Dazu gehören etwa die Roadlberg-Trails im Mühlviertel, die im Winterhalbjahr von Oktober bis April täglich von 9 bis 17 Uhr befahren werden dürfen, und die Trails am Pfenningberg. Aktuelle Sperren veröffentlicht der Verein auf seiner Website.
- Epic Bikepark Leogang: Wer noch ein letztes Mal mit Lift fahren will, hat in Saalfelden Leogang etwas mehr Zeit. Der Bikepark bleibt laut Betreiber bis mindestens 8. November geöffnet.
- Weitere Trailparks mit Winterbetrieb: Vor allem in tieferen Lagen gibt es einzelne Trailcenter, die auch im Winter offen haben. Öffnungszeiten hängen dort oft vom Wetter ab, verlässlich ist nur die aktuelle Seite des jeweiligen Betreibers.
Eine vollständige, offizielle Übersicht über alle Winter-Spots in Österreich gibt es nicht. Wenn du einen legalen Trail kennst, der auch im Winter offen ist, schreib ihn gern in die Kommentare unter diesem Artikel.
Ändert sich daran etwas?
Die Diskussion ist nicht neu. Schon in der vergangenen Gesetzgebungsperiode wurde im Parlament angefragt, ob das Forstgesetz so geändert werden soll, dass Mountainbiken im Winter zumindest auf ausgewiesenen Routen möglich wird. Wienerwald Tourismus hat sich 2024 grundsätzlich offen für Gespräche über eine längere Saison gezeigt, eine Einigung mit den Grundeigentümern gibt es bisher nicht.
Aktuell läuft auf Bundesebene die Arbeit an einer österreichweiten Mountainbike-Strategie. Die Mountainbike-Koordination Österreich arbeitet im Auftrag von vier Bundesministerien und in Abstimmung mit den Ländern. Beim zweiten Bundesworkshop am 23. September 2026 ging es unter anderem um Rechtssicherheit, Haftung, Finanzierungsmodelle und Shared Trails. Veröffentlicht werden soll die Strategie Ende 2026. Wichtig dabei: Die Koordinationsstelle macht keine Gesetze, sie erarbeitet Empfehlungen innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens. Ob die Wintersperren darin konkret vorkommen, ist offen.
Einen anderen Weg geht das Volksbegehren „Mountainbiken Freies WEGERECHT“, das eine gesetzliche Öffnung von Wegen fordert. Darüber berichten wir in einem eigenen Artikel.
Warum das so ist
Die Wintersperre ist kein Sonderverbot für Biker, sondern die Folge eines Systems, das auf befristeten Ausnahmen beruht. Wo im Hochgebirge Schnee liegt und Lawinen drohen, ist eine Pause naheliegend, und kaum jemand würde dort im Jänner fahren wollen. Im Wienerwald oder im Mühlviertel sieht es anders aus: Dort sind viele Wege im November oder im Februar gut befahrbar, und trotzdem entscheidet der Kalender und nicht das Wetter. Wie unterschiedlich es gehen kann, zeigen die UpperTrails, die mit dem Einverständnis der Grundeigentümer ganzjährig offen sind. Ob sich dieses Modell auf andere Regionen übertragen lässt, hängt am Ende an denselben Fragen wie im Sommer: Wer übernimmt die Haftung, wer zahlt, und was wollen die Eigentümer.
Die Frage ist: Braucht es in tieferen Lagen wie dem Wienerwald wirklich vier Monate Pause?
Published by Radical Life Studios / MTB Report
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