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von Robert Langer

Seit der Zeitumstellung beginnt die Feierabendrunde im Dunkeln. Auf dem Trail zählt Helligkeit, auf dem Weg dorthin zählt das Gesetz. Was die StVZO verlangt, warum die starke Trail-Lampe auf der Straße zum Problem wird und was das Licht-Set aus unserem Weihnachtsgewinnspiel kann.

17 Uhr, und die Runde fängt erst an

Seit dem 25. Oktober laufen die Uhren wieder auf Winterzeit, und das spürt jeder, der nach der Arbeit noch aufs Rad will. Rund um Stuttgart geht die Sonne Anfang November kurz nach 17 Uhr unter, Anfang Dezember schon gegen halb fünf. Eine gute halbe Stunde später ist es dunkel. Wer um sechs vom Büro kommt, startet die Feierabendrunde also nicht mehr in der Dämmerung, sondern in der Nacht.

Ich bin selbst schon spät nachts durch den Wald gefahren, und eines habe ich dabei gelernt: Nachts sieht alles anders aus. Wege, die ich tagsüber blind kenne, waren plötzlich schwer zu finden. Eine gute Lampe hilft enorm. Einmal hat mir die Frontlampe mitten im Wald den Dienst versagt, und gerade wenn es kalt ist, ist das ein ziemlich ungemütlicher Moment. Dann bleibt nur noch schieben und hoffen, dass der Weg noch der richtige ist.

Dazu kommt ein Detail, das viele unterschätzen: Die meisten von uns fahren nicht direkt vor der Haustür in den Wald. Zuerst geht es über Wohnstraßen, Radwege und manchmal ein Stück Landstraße. Und genau dort gelten andere Regeln als auf dem Trail.

Auf dem Trail willst du sehen. Auf dem Weg dorthin musst du gesehen werden.

Sehen, gesehen werden und nicht blenden

Licht am Bike hat zwei Aufgaben. Es soll dir den Weg zeigen, und es soll anderen zeigen, dass du da bist. Für Autofahrer, die dir entgegenkommen, gibt es noch eine dritte Seite: Sie dürfen nicht geblendet werden. Ein geblendeter Fahrer sieht für einige Sekunden praktisch nichts, und zwar genau in dem Moment, in dem er an dir vorbeifährt.

Deshalb arbeiten zugelassene Fahrradscheinwerfer wie das Abblendlicht beim Auto. Sie haben eine sogenannte Hell-Dunkel-Grenze: Der Lichtkegel endet oben scharf und fällt auf die Fahrbahn statt in die Augen anderer. Starke Trail-Lampen leuchten dagegen rundherum, also auch nach oben. Im Wald ist das ein Vorteil, weil du Äste, Wurzeln und Kurven früher siehst. Auf der Straße ist es das Gegenteil.

Eine kurze Einordnung zu den Zahlen, die auf Verpackungen stehen: Lumen beschreibt, wie viel Licht eine Lampe insgesamt abgibt. Lux beschreibt, wie hell es an einer bestimmten Stelle vor dir ankommt. Bei Straßenleuchten ist Lux die aussagekräftigere Angabe, weil sie zeigt, wie viel Licht tatsächlich auf der Fahrbahn landet.

Seit 2017 dürfen zugelassene Fahrradscheinwerfer in Deutschland zusätzlich ein Fernlicht haben. Das hebt die Grenze an, wenn niemand entgegenkommt, und schaltet zurück, sobald Gegenverkehr auftaucht. Für Mountainbiker ist das die interessanteste Entwicklung der letzten Jahre, weil sie die Lücke zwischen Straßenlicht und Trail-Lampe kleiner macht.

Was in Deutschland gilt

Die Regeln stehen in zwei Verordnungen. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) legt fest, wie ein Fahrrad ausgerüstet sein muss. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) legt fest, wann das Licht an sein muss. Die wichtigsten Punkte aus § 67 StVZO und § 17 StVO:

  • Vorne ein oder zwei Scheinwerfer für weißes Abblendlicht, so eingestellt, dass niemand geblendet wird, dazu ein weißer Rückstrahler. Blinkende Scheinwerfer sind verboten.
  • Hinten ein rotes Rücklicht und ein roter Rückstrahler der Kategorie „Z“. Beides darf in einem Gerät stecken. Blinkende Rücklichter sind ebenfalls verboten.
  • Akku ist erlaubt. Licht darf über Dynamo, Batterie oder Akku betrieben werden. Beim Pedelec darf es auch am Antriebsakku hängen, wenn nach dem Abschalten des Motors noch mindestens zwei Stunden Licht übrig bleiben.
  • Abnehmbar ist erlaubt. Scheinwerfer und Rücklicht dürfen abnehmbar sein, müssen aber bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechter Sicht am Rad montiert sein. Wer nur bei Tageslicht fährt, muss sie nicht mitnehmen.
  • Fernlicht, Tagfahrlicht und Bremslicht sind als Zusatzfunktion erlaubt. Umgeschaltet wird automatisch oder über ein Bedienelement am Lenker.
  • Prüfzeichen: Alle Leuchten und Rückstrahler brauchen eine Bauartgenehmigung. Du erkennst sie am Prüfzeichen auf dem Gehäuse: eine Wellenlinie, der Buchstabe K und eine Nummer.
  • Licht an heißt es laut § 17 StVO bei Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sicht es erfordert. Wie beim Auto gilt: rechtzeitig abblenden, wenn jemand entgegenkommt, und auf durchgehend beleuchteten Straßen kein Fernlicht.

Ein Punkt, über den im Netz noch viel Falsches kursiert: Die frühere Ausnahme für Rennräder unter 11 Kilogramm gibt es nicht mehr. Sie ist mit der Neufassung von § 67 StVZO zum 1. Juni 2017 entfallen, im aktuellen Gesetzestext steht sie nicht mehr. Seitdem gelten für alle Fahrräder dieselben Regeln, für das Mountainbike ebenso wie für das Rennrad.

Was kostet es, wenn es fehlt? Laut Bußgeldkatalog 20 Euro für fehlendes oder defektes Licht, 25 Euro, wenn dabei jemand gefährdet wird, und 35 Euro bei einem Unfall oder Sachschaden. Teurer kann es nach einem Unfall werden, weil fehlendes Licht bei der Haftung gegen dich ausgelegt werden kann.

Primärquellen: § 67 StVZO und § 17 StVO (gesetze-im-internet.de), Bußgeldkatalog Nr. 73 ff. BKatV, Stand 02.11.2026.

Die Trail-Lampe auf der Straße

Hier liegt das eigentliche Spannungsfeld. Viele Mountainbiker haben eine sehr helle Lampe ohne Zulassung, weil sie für den Trail gemacht ist. Im Gelände ist das kein Problem, dort gilt die StVZO in aller Regel nicht. Sobald du aber auf Straße oder Radweg rollst, reicht sie als einzige Beleuchtung nicht. Eine Helmlampe ist keine Fahrradbeleuchtung, egal wie hell sie ist.

Wie Rider in einschlägigen Foren seit Jahren berichten, hat sich in der Praxis eine Lösung durchgesetzt: ein zugelassener Scheinwerfer am Lenker für die Anfahrt, die starke Lampe auf dem Helm für den Trail, und die wird auf der Straße ausgeschaltet. Mehrere Fahrer beschreiben einen Fernbedienungsknopf am Lenker, damit sie die Helmlampe bei Gegenverkehr im Wald sofort abdimmen können. Einer erzählt, er habe eine gedimmte Helmlampe testweise an den Lenker geschraubt und sich zehn Meter davor gestellt. Danach sei das Thema für ihn erledigt gewesen.

Uneinig ist sich die Community bei der Frage, wie weit ein StVZO-Scheinwerfer im Gelände trägt. Die einen sagen, moderne zugelassene Lampen reichen für Waldwege und leichte Trails völlig aus. Andere halten dagegen, dass ihnen der abgeschnittene Lichtkegel für flüssiges Fahren auf Singletrails zu wenig zeigt. Einig sind sich fast alle in einem Punkt: Auch eine zugelassene Lampe blendet, wenn sie falsch eingestellt ist.

Auch eine zugelassene Lampe blendet, wenn sie falsch eingestellt ist.

Wenn der Akku in der Kälte aufgibt

Der Moment, in dem die Lampe ausgeht, ist im Wald der unangenehmste überhaupt. Akkuleuchten haben im Winter einen natürlichen Gegner: Lithium-Akkus geben bei Kälte weniger Leistung ab als bei Zimmertemperatur. Die Leuchtdauern auf der Verpackung sind deshalb Richtwerte. busch+müller schreibt selbst in die Anleitung des BRIXXI, dass die Nutzungsdauer unter anderem von der Temperatur abhängt.

  • Vor der Runde voll laden, nicht „wird schon noch reichen“.
  • Auf langen Strecken lieber eine mittlere Stufe wählen und das volle Licht für die Abfahrt aufheben.
  • Auf die Akkuanzeige achten, viele Lampen zeigen den Ladestand an.
  • Ein kleines Ersatzlicht im Rucksack wiegt fast nichts und erspart dir im Ernstfall den Fußmarsch.

Busch + Müller: 100 Jahre Fahrradlicht aus dem Sauerland

Der Hersteller hinter dem Set unseres Gewinnspiels ist ein Familienunternehmen aus Meinerzhagen im Sauerland. Gegründet wurde busch+müller am 1. September 1925 von August Busch und dem damals 16-jährigen Willy Müller. Am Anfang standen Katzenaugen, also Rückstrahler. Als 1929 Rückstrahler am Fahrrad Pflicht wurden, war das der Durchbruch. Heute führen Dr. Rainer Müller und sein Sohn Guido Müller das Unternehmen, die Familie Busch ist seit Jahrzehnten nicht mehr beteiligt. 2025 feierte die Firma ihr 100-jähriges Bestehen.

Gefertigt wird nach wie vor in Meinerzhagen. Beide Produkte im Gewinnspiel tragen auf der Verpackung den Hinweis „Made in Germany“.

Das Set im Gewinnspiel

Im Paket stecken zwei Leuchten, die zusammen eine komplette, StVZO-zugelassene Beleuchtung ergeben: ein Akku-Scheinwerfer mit Fernlicht und ein Akku-Rücklicht mit Bremslicht. Alle Angaben stammen von der Verpackung und von busch+müller, getestet haben wir das Set nicht.

IXON Core Highbeam · Akku-Scheinwerfer (Typ 181H)

Abblendlicht70 Lux, drei Stufen: 70 Lux (ca. 2,5 h), 35 Lux (ca. 6,5 h), 15 Lux (ca. 18 h)
Fernlicht100 Lux, geschaltet per Bluetooth-Taster am Lenker; eine eigene Leuchtdauer für das Fernlicht nennt busch+müller nicht
ZulassungStVZO-zugelassen, deutsches Prüfzeichen
Akku3.000 mAh Lithium, austauschbar, Akkuanzeige, Schnellladen über USB-C, Powerbank-Funktion
GehäuseEdelstahl und Kunststoff, stoßgeschützt, spritz- und regenwasserdicht, bruchsicheres Glas
BedienungModi per App (Bluetooth) einstellbar
MontageHalter für hängende Montage an Garmin-, Wahoo- und GoPro-Aufnahmen
Gewicht / Maße140 g / 117 × 37 × 44 mm
LieferumfangLadekabel und Netzstecker sind nicht dabei
UVP119,90 Euro

BRIXXI · Akku-LED-Rücklicht (Typ 385)

FunktionRücklicht mit Sensor-Bremslicht und Notbremslicht (BREX), Licht-Sensor-Automatik
Zulassungzulässig nach StVZO
Akku350 mAh Lithium, Laden über USB-C, Leuchtdauer laut Anleitung bis zu 24 h
MontageSpannband an der Sattelstütze, Drehknopf-Halter zum schnellen Abnehmen
Gewichtrund 35 g
UVP49,90 Euro

Auffällig ist die Bedienung des Fernlichts. Der Taster sitzt am Lenker, nicht am Scheinwerfer. Das ist bequemer, wenn im Dunkeln plötzlich jemand entgegenkommt, und es passt zur StVZO, die für das Umschalten ein Bedienelement am Lenker oder eine Automatik vorsieht. Die Verpackung zeigt den Unterschied auf einer acht Meter breiten Straße: Mit Abblendlicht endet der helle Bereich deutlich vor der 45-Meter-Marke, mit Fernlicht wird auch der Bereich dahinter ausgeleuchtet.

Das Rücklicht erkennt über einen Sensor, wenn du abbremst, und leuchtet dann heller. Bei einer Vollbremsung schaltet es auf ein Notbremslicht. Für Mountainbiker relevant: Montiert wird es mit einem Spannband an der Sattelstütze. Ob das an deiner Variostütze passt, hängt davon ab, wie viel freie Stützenlänge im eingefahrenen Zustand übrig bleibt.

Geht die Rechnung auf?

Einzeln kosten beide Leuchten nach Herstellerpreis zusammen 169,80 Euro. Im Handel gibt es sie auch als Set, oft etwas günstiger. Dafür bekommst du eine vollständige, zugelassene Beleuchtung aus deutscher Fertigung, ein echtes Fernlicht mit Lenkertaster, einen Akku, der sich tauschen lässt, und ein Rücklicht mit Bremslicht. Das ist viel Ausstattung für den Preis eines guten Satzes Reifen.

Perfekt für alle, die im Dunkeln über Straße und Radweg zum Trail rollen und dafür ein zugelassenes Licht mit echter Reichweite suchen.

Wie fährst du im Winter: eine Lampe für alles oder zugelassenes Licht am Lenker plus Helmlampe für den Trail? Schreib uns deine Erfahrungen in die Kommentare. Genau diese Antworten helfen Einsteigern mehr als jedes Datenblatt.

Das Gewinnspiel

Das Set aus IXON Core Highbeam und BRIXXI verlosen wir live in der #MTBlive-Weihnachtsshow am 26. Dezember auf unserem YouTube-Kanal @radicallifestudios. Mitmachen kannst du aus ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Vorstellung der Preise startet mit der ersten Verlosung am 28. November. Alle Teilnahmebedingungen findest du unter radicallifestudios.de/gewinnspiel.

Die Gewinnspielpreise wurden von Busch + Müller zur Verfügung gestellt. Auf den redaktionellen Inhalt hatte das Unternehmen keinen Einfluss.

Published by Radical Life Studios / MTB Report


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