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Tirol, Salzburg, Steiermark: Für viele deutsche Mountainbiker ist Österreich das Urlaubsziel Nummer eins. Was viele nicht wissen: Dort gelten im Wald ganz andere Regeln als zu Hause. Selbst die breite Forststraße ist ohne Zustimmung des Eigentümers tabu. Wir erklären, was gilt, was ein Verstoß kosten kann und wie du legal unterwegs bist.

von Robert Langer

Der große Unterschied zu Deutschland

In Deutschland darfst du nach Paragraf 14 des Bundeswaldgesetzes grundsätzlich auf Straßen und Wegen im Wald Rad fahren, ohne jemanden fragen zu müssen. Die Bundesländer regeln die Details, in Baden-Württemberg zum Beispiel mit der 2-Meter-Regel. Aber die Forststraße ist in ganz Deutschland für Radfahrer offen.

In Österreich ist es umgekehrt. Nach Paragraf 33 des Forstgesetzes darf jeder den Wald zur Erholung betreten. Befahren braucht dagegen die Zustimmung des Waldeigentümers, bei Forststraßen die desjenigen, der die Straße erhält. Der Verwaltungsgerichtshof hat bestätigt, dass Mountainbiken als Befahren gilt. Das heißt: Ohne Zustimmung ist jeder Waldweg tabu, egal wie breit er ist.

Zuhause erlaubt, im Urlaub verboten: Die Forststraße ist in Österreich kein freier Weg für Radfahrer.

Woran du erkennst, wo du fahren darfst

Die Zustimmung des Eigentümers wird meistens der Allgemeinheit erteilt und ist an der Beschilderung erkennbar. Ausgeschilderte Mountainbike-Routen und Bikeparks sind also legal. Alle österreichischen Bundesländer führen offizielle Routennetze, die auf dem Amtsportal oesterreich.gv.at gesammelt verlinkt sind. Auch auf freigegebenen Routen bleiben einzelne Flächen tabu, etwa junge Aufforstungen, Holzlagerplätze oder vom Eigentümer gesperrte Bereiche bei Holzarbeiten.

Wichtig für die Urlaubsplanung: Wenn Regionen mit „Bikeland“ oder Hunderten Kilometern Strecken werben, meinen sie diese freigegebenen Angebote. Eine Tour, die du dir zuhause aus Forststraßen zusammenklickst, kann in Österreich trotzdem verboten sein. Prüfe deshalb vor der Tour, ob die Strecke Teil eines offiziellen Netzes ist.

Was es kosten kann

Wer ohne Zustimmung fährt, begeht in Österreich eine Verwaltungsübertretung. Laut Amtsportal des Bundes drohen bis zu 150 Euro. Auf einer erkennbar gesperrten Forststraße sind bis zu 730 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einer Woche möglich. Dazu kann der Eigentümer zivilrechtlich gegen dich vorgehen, etwa mit einer Besitzstörungsklage. In bekannt gewordenen Fällen wurden dafür mehrere hundert Euro samt Anwaltskosten verlangt. Forstschutzorgane dürfen dich in bestimmten Fällen aus dem Wald weisen und deine Identität feststellen.

Warum Österreich das so regelt

Der Hauptgrund ist die Haftung. Nach österreichischem Recht haftet der Halter eines Weges bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Schäden durch den Wegzustand. Viele Eigentümer wollen dieses Risiko nicht tragen. Deshalb entstehen legale Strecken über Verträge: Gemeinden, Tourismusverbände oder Länder übernehmen die Pflichten des Wegehalters und zahlen teils ein Entgelt. Tirol, Vorarlberg, Niederösterreich und Oberösterreich bieten dafür eigene Versicherungslösungen an.

So sind in Tourismusregionen hochwertige Netze entstanden, etwa die Wexl Trails am Wechsel mit rund 170 Kilometern oder die Sonnseitn Trails in Schladming-Dachstein, in die bis 2027 rund 4,5 Millionen Euro fließen. Abseits der großen Destinationen ist das Angebot dagegen deutlich dünner.

Deine Checkliste für den Österreich-Urlaub

  • Nur auf ausgeschilderten MTB-Routen und in Bikeparks fahren.
  • Touren vorab mit dem offiziellen Netz der Region abgleichen, nicht nur mit einer Tourenplattform.
  • Sperrschilder bei Holzarbeiten ernst nehmen, sie sind teurer als ein einfacher Verstoß.
  • Im Zweifel beim Tourismusverband nachfragen, die kennen die freigegebenen Wege.

Warum das so ist

Deutschland und Österreich gehen vom gleichen Wald aus, aber von unterschiedlichen Grundsätzen. Deutschland erlaubt das Radfahren auf Wegen grundsätzlich und schränkt es in einzelnen Ländern ein. Österreich verbietet es grundsätzlich und erlaubt es dort, wo jemand Verantwortung übernimmt. Für Urlauber ist das Ergebnis im Alltag ähnlich: In Bikeregionen gibt es viele legale Strecken. Der Unterschied zeigt sich, sobald du die ausgeschilderten Netze verlässt. In Österreich wird gerade darüber gestritten, ob das so bleiben soll. Mehr dazu in unserem Artikel zum Volksbegehren „Mountainbiken Freies WEGERECHT“.

Die Frage ist: Wie viele Gäste wissen überhaupt, dass die Forststraße tabu ist?

Published by Radical Life Studios / MTB Report


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