von Robert Langer
Stand: 27. Oktober 2026.
Haibike, Ghost und Winora im Insolvenzverfahren, die Simplon-Produktion zum zweiten Mal insolvent, Fazua am Ende: 2026 trifft die Krise der Fahrradbranche viele Besitzer ganz direkt. Was passiert mit deinen Ansprüchen, wenn die Marke deines Bikes wackelt? Und was kannst du jetzt tun? Wir haben die wichtigsten Antworten gesammelt.
Die wichtigste Unterscheidung: Gewährleistung oder Garantie?
Bei jeder Reklamation geht es um eine von zwei Sachen, und die verhalten sich bei einer Pleite völlig unterschiedlich.
Gewährleistung ist dein gesetzliches Recht als Käufer. Sie gilt zwei Jahre ab Kauf und richtet sich gegen den Händler, bei dem du das Bike gekauft hast, nicht gegen den Hersteller. War das Bike schon beim Kauf mangelhaft, muss der Händler nachbessern oder ein mangelfreies Bike liefern. Seit 2022 gilt: Taucht ein Mangel im ersten Jahr nach dem Kauf auf, wird vermutet, dass er schon beim Kauf da war. Der Händler muss dann das Gegenteil beweisen.
Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers, zum Beispiel fünf Jahre auf den Rahmen. Welche Bedingungen gelten, legt der Hersteller selbst fest. Oft braucht es eine Registrierung oder nachgewiesene Inspektionen, manchmal gilt sie nur für den Erstbesitzer.
| Solange dein Händler existiert, ist deine Gewährleistung von der Pleite des Herstellers nicht betroffen. Wackeln kann vor allem die Garantie. |
Was passiert mit der Garantie bei einer Herstellerpleite?
Das hängt davon ab, wie das Verfahren läuft.
Der Betrieb läuft weiter, zum Beispiel in einer Insolvenz in Eigenverwaltung wie bei Haibike, Ghost und Winora: Dann gibt es weiter einen Ansprechpartner, und Garantiefälle können bearbeitet werden. Rechtlich abgesichert ist das aber nicht. Eine Garantie aus der Zeit vor dem Verfahren ist auch hier eine Forderung gegen das insolvente Unternehmen. Ob es alte Garantiefälle trotzdem regulär erfüllt, entscheidet das Unternehmen selbst.
Ein neuer Eigentümer übernimmt: Ob er alte Garantien übernimmt, entscheidet er. Wie das gut laufen kann, zeigt YT: Nach der Insolvenz 2025 hat die neu gegründete Young Talent Industries GmbH ausdrücklich die Garantie- und Gewährleistungspflichten für alle YT-Kunden übernommen, egal ob das Bike vor oder nach dem Neustart gekauft wurde.
Die Firma wird abgewickelt: Dann wird dein Garantieanspruch zu einer Geldforderung gegen die Insolvenzmasse. Die meldest du beim Insolvenzverwalter zur sogenannten Insolvenztabelle an. Laut Verbraucherzentrale gehen solche Forderungen wegen der geringen Masse meist ins Leere.
Und wenn der Händler pleite ist?
Dann ist es umgekehrt. Deine Gewährleistung richtet sich jetzt an den Insolvenzverwalter des Händlers, und er entscheidet, ob er sie erfüllt. Lehnt er ab, bleibt dir nur die Anmeldung zur Insolvenztabelle. Die Herstellergarantie ist von der Pleite des Händlers dagegen nicht betroffen, die kannst du direkt beim Hersteller einfordern.
Motor und Akku: Hier sieht es meist besser aus
Bei E-Bikes gibt es eine gute Nachricht: Motor und Akku kommen fast immer von großen Zulieferern wie Bosch, Shimano, Yamaha oder Brose. Für diese Teile gibt der jeweilige Antriebshersteller eine eigene Garantie, abgewickelt über den Fachhandel. Geht also die Marke deines Rads pleite, bleibt der Antrieb serviceseitig in aller Regel versorgt.
Schwieriger wird es, wenn der Antriebshersteller selbst aufhört. Genau das ist bei Fazua passiert. Porsche eBike Performance stellt den Betrieb zum 31. Oktober 2026 ein. Service, Gewährleistungsabwicklung und die Fazua-App übernimmt danach der Dienstleister CTDI aus Malsch. Erster Ansprechpartner bleibt dein Fazua-Händler. Wie lange Ersatzteile verfügbar sind, sagt Fazua bisher nicht.
Wichtig für Fazua-Besitzer, und zwar sofort: Wer sein App-Konto mit Fahrten, Statistiken und Profilen behalten will, muss der Übertragung der Daten an CTDI bis zum 28. Oktober 2026 zustimmen. Wer das verpasst, verliert das alte Konto, und das Bike wird von der App getrennt. Fahren kannst du trotzdem: Danach lässt sich in der Fazua-App ein neues Konto bei CTDI anlegen.
Ersatzteile: Wo es eng werden kann
Teile von großen Zulieferern wie Schaltung, Bremsen, Federgabel oder Laufräder bekommst du weiter ganz normal im Handel. Kritisch sind markenspezifische Teile:
- Rahmen und Teile des Hinterbaus
- Lager und Achsen des Hinterbaus
- Schaltauge, wenn es kein Standard-Schaltauge ist
- Spezielle Dämpferaufnahmen, besondere Steuersatz-Formen, Kabelführungen
- Integrierte Akkus oder Akku-Halterungen, die nur in diesen Rahmen passen
Bei Haibike, Ghost und Winora ist mit E. Wiener Bike Parts auch der Teilegroßhändler der deutschen Accell-Gesellschaften im Verfahren. Ob sich das auf die Versorgung mit Originalteilen auswirkt, ist offen.
Was du jetzt tun kannst
- Unterlagen sichern: Kaufbeleg, Garantieregistrierung, Serviceheft und Inspektionsnachweise an einem Ort ablegen, am besten auch digital.
- Mängel sofort und schriftlich melden: Wenn dir etwas auffällt, reklamiere jetzt beim Händler, mit Datum und Fotos. Warte nicht, bis das Verfahren durch ist.
- Gewährleistung zuerst prüfen: Ist dein Bike jünger als zwei Jahre, ist dein Händler der richtige Ansprechpartner, egal wie es dem Hersteller geht.
- Kritische Teile bevorraten: Ein Ersatz-Schaltauge und ein Satz Hinterbaulager kosten wenig.
- Mit deiner Werkstatt sprechen: Viele Werkstätten wissen, welche Teile kompatibel sind oder nachgefertigt werden können.
- Bei Abwicklung Forderung anmelden: Läuft ein Insolvenzverfahren, setzt das Gericht eine Frist zur Anmeldung von Forderungen. Ob sich das lohnt, hängt vom Betrag ab. Die Verbraucherzentralen beraten dazu.
| Ein Ersatz-Schaltauge und ein Satz Hinterbaulager kosten wenig und können dir später viel Ärger ersparen. |
Neues Bike aus dem Abverkauf: Schnäppchen oder Risiko?
Händler verkaufen Bikes betroffener Marken gerade oft mit deutlichem Rabatt. Das kann sich lohnen, wenn du die Risiken kennst:
- Die Gewährleistung hast du beim Händler voll. Kauf also bei einem Händler, dem du zutraust, auch in zwei Jahren noch da zu sein.
- Frag konkret nach: Wie geht der Händler mit Garantiefällen um? Hat er Ersatzteile für Rahmen und Hinterbau auf Lager?
- Rechne damit, dass der Wiederverkaufswert sinken kann.
- Achte auf Standards: Ein Universal-Schaltauge, gängige Dämpfermaße und ein verbreiteter Antrieb machen dich unabhängiger von der Marke.
Der aktuelle Stand
| Marke / Firma | Was ist los? | Stand 27.10.2026 |
|---|---|---|
| Haibike, Ghost, Winora (Accell Germany) und Teilegroßhändler E. Wiener Bike Parts | Insolvenz in Eigenverwaltung, beantragt am 5. August 2026 | Betrieb läuft weiter. Die deutschen Gesellschaften suchen einen eigenen Investor, bekannt ist noch keiner. Eine offizielle Aussage zu Garantie und Ersatzteilen gibt es nicht. |
| Accell Group (niederländische Mutter) | Seit 11. August 2026 insolvent, eigenes Verfahren | Für die Marken der Gruppe liegen rund 60 unverbindliche Angebote vor. Der nächste Bericht der Verwalter ist für den 22. Dezember angekündigt. |
| Simplon (Produktionsgesellschaft 2Rad Produktions GmbH) | Zweites Sanierungsverfahren seit 2. September 2026, diesmal ohne Eigenverwaltung. Die Vertriebsgesellschaft Simplon Bike GmbH ist nicht im Verfahren. | Betrieb in Hard soll weiterlaufen. Angeboten wird ein Sanierungsplan mit 20 % Quote, darüber entscheidet das Landesgericht Feldkirch am 23. November. |
| Fazua | Antriebshersteller stellt den Betrieb zum 31. Oktober 2026 ein | Service, Gewährleistung und App über CTDI, erster Ansprechpartner bleibt der Händler. App-Zustimmung bis 28. Oktober. |
| YT | Insolvenz 2025, Neustart als Young Talent Industries GmbH | Neue Firma hat Garantie und Gewährleistung für alle Kunden übernommen. Service über service@yt-industries.com. |
Was dir wirklich bleibt
Eine Herstellerpleite ist ärgerlich, aber selten das Ende deines Bikes. Der Grund liegt in der Aufteilung der Verantwortung: Für die ersten zwei Jahre haftet dein Händler, nicht der Hersteller, und Motor und Akku hängen meist an großen Zulieferern, die von der Pleite einer Fahrradmarke nicht berührt sind. Wirklich offen sind zwei Dinge: die freiwillige Garantie, auf die es in einem Insolvenzverfahren keinen sicheren Anspruch gibt, und markenspezifische Teile wie Hinterbau oder Schaltauge. Wer jetzt Unterlagen sichert, Mängel sofort meldet und ein paar kritische Teile auf Vorrat legt, ist gut vorbereitet.
Kurzurteil: Geht auf für alle, deren Händler noch da ist und deren Bike auf gängige Standards setzt.
Fährst du ein Bike einer betroffenen Marke? Erzähl uns in den Kommentaren, wie dein Händler mit Garantiefällen umgeht.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen helfen die Verbraucherzentralen.
Published by Radical Life Studios / MTB Report
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