Veröffentlicht von den Radical Life Studios / MTB Report

Am 7. Mai hat die NRW-Landesregierung einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der das Mountainbiken im bevölkerungsreichsten Bundesland faktisch auf Forststraßen beschränken würde. Trailbau wird zur eigenständigen Ordnungswidrigkeit. Bis zum 8. Juni läuft die Verbändebeteiligung. Was im Entwurf wirklich steht, warum er noch strenger wäre als die berüchtigte 2-Meter-Regel in Baden-Württemberg – und warum die DIMB jetzt zur Ruhe rät, obwohl es brennt.

Was im Entwurf wirklich drinsteht

Bislang gilt in NRW eine vergleichsweise liberale Regelung: Radfahren ist auf „Straßen und festen Wegen“ erlaubt. Eine vage Formulierung, mit der die Community über Jahre gut leben konnte – die meisten Trails waren als dauerhaft genutzte Wege erkennbar, also befahrbar.

Der Entwurf zum neuen Landeswaldgesetz vom 7. Mai 2026 bricht mit dieser Praxis. In § 2 Absatz 2 heißt es künftig: Radfahren ist nur noch zulässig auf „Straßen und Fahrwegen sowie auf mit Zustimmung des Waldbesitzers und der Forstbehörde gekennzeichneten Trails“. Fahrwege werden im Gesetzestext definiert als „befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege“.

Klingt sperrig. Wird aber konkret, sobald man die Begründung liest: Gemeint sind Wege, die „von zweispurigen, nicht geländegängigen Fahrzeugen befahren werden können“. Mit anderen Worten: PKW-tauglich. Und damit wären wir beim eigentlichen Problem.

Die 3,5-Meter-Falle: Wenn der Lkw den Trail definiert

Der Entwurf verweist auf den „Erlass über den forstlichen Wegebau“ aus dem Mai 2023. Dort sind die Standards für Waldwirtschaftswege festgelegt: Regelfahrbahnbreite 3,50 Meter, Regelkronenbreite 4,50 Meter. Wenn dieser Verweis Gesetz wird, bedeutet das in der Praxis: Alles, was schmaler ist als ein Forst-Lkw, ist kein „Fahrweg“ – und damit für Mountainbiker tabu.

Was schmaler ist als ein Lkw, ist kein Fahrweg. So einfach – und so brutal – wäre die neue Logik.

Damit würde NRW eine 3,5-Meter-Regel einführen. Und ja, der Gedanke an Baden-Württemberg liegt nahe. Aber: In Ba-Wü streiten wir seit 30 Jahren über zwei Meter. NRW würde diese Linie um anderthalb Meter überbieten – und zusätzlich an die PKW-Tauglichkeit koppeln. Das wäre nicht „die 2-Meter-Regel mit Heimvorteil“. Das wäre die strengste MTB-Regelung, die ein deutsches Bundesland je geschrieben hat.

Trailbau wird zur eigenständigen Ordnungswidrigkeit

Der zweite Hammer steckt in § 3 Absatz g des Entwurfs. Wörtlich verboten wird das „Errichten von Bauwerken, Aufschüttungen und Rampen zum Zweck des Fahrens und Radfahrens außerhalb von gekennzeichneten Trails“ – ohne Befugnis oder Einwilligung des Waldbesitzers.

Bislang war wilder Trailbau eine Grauzone, geregelt über allgemeine Vorschriften zum Waldbetretungsrecht und Eigentumsschutz. Künftig wäre er ein eigener Tatbestand. Das ist im Detail folgerichtig – kein vernünftiger Verband kann etwas gegen Sanktionen bei tatsächlich illegalem Bauen einwenden. Das Problem ist die Kombination: Wenn fast jeder Singletrail rechtlich verschwindet, wird auch jede aus Notwehr gepflegte Linie zur Ordnungswidrigkeit.

Und die offizielle Lösung? Eine leere Hülle

Der Entwurf erlaubt zwar „gekennzeichnete Trails“ – aber nur mit Zustimmung von Waldbesitzer UND Forstbehörde. Wer schon einmal versucht hat, einen einzigen legalen Singletrail in Deutschland durch die Instanzen zu bringen, weiß, was das in der Praxis bedeutet: Haftungsbedenken der Waldbesitzer, bürokratische Hürden, langwierige Genehmigungsprozesse. Und vor allem: kein Bekenntnis des Landes, flächendeckend legale Trail-Angebote zu schaffen.

Ba-Wü hat nach 30 Jahren wenigstens politisch erklärt, dass legale Singletrails kommen sollen. NRW erklärt im Entwurf gar nichts dazu. Das Wort „Trail“ taucht auf, aber als Feigenblatt, nicht als Versprechen.

Was die Community sagt – und worauf die DIMB hinweist

In den einschlägigen Foren – allen voran die Diskussionen rund um die offizielle DIMB-Analyse – sammeln sich seit Tagen die Argumente. Eine der schärfsten Beobachtungen kommt direkt vom Verband selbst: Warum soll ein einspuriges Fahrrad nur dort fahren dürfen, wo ein zweispuriges Auto fahren könnte? Reifenbreite, Gewicht und Antriebskraft eines Mountainbikes sind näher an einem Fußgänger als an einem PKW. Der Vergleichsmaßstab ist sachlich nicht begründbar.

Weitere Rider in den Foren weisen darauf hin, dass die Begründung des Entwurfs Konflikte zwischen Wanderern und Radfahrern als Hauptmotiv anführt – aber gleichzeitig PKW-taugliche Forststraßen, die deutlich häufiger schmal und unübersichtlich sind als jeder Singletrail, als „sichere“ Begegnungsflächen einstuft. Die innere Logik des Entwurfs wirft Fragen auf, je länger man hinsieht.

Der Tenor in der Community ist eindeutig: Hier geht es nicht um Sicherheit. Hier geht es um Aussperrung. Und um wirtschaftliche Interessen am Wald – die Forstwirtschaft steht in der Entwurfsbegründung an Position eins, der Rest wird als „Beiwerk“ behandelt.

DIMB: „Stand as one“ – aber bitte koordiniert

Die Deutsche Initiative Mountainbike e.V. (DIMB) hat sich bereits am 13. Mai positioniert und kritisiert den Entwurf scharf als massiven Rückschritt. Sie arbeitet im Rahmen der Verbändebeteiligung an einer detaillierten Stellungnahme und sucht den Schulterschluss mit anderen Verbänden.

Wichtig dabei: Die DIMB bittet ausdrücklich darum, vorerst keine eigenen, unkoordinierten Aktionen zu starten. Wer jetzt mit der Brechstange auf Social Media oder bei Behörden auftritt, hilft der Sache nicht – im Gegenteil, das spielt dem „Chaoten im Wald“-Framing in die Hände, das in einigen Medien bereits bedient wird. Die Strategie der nächsten Wochen läuft über die Verbände. Und die brauchen Rückenwind, keinen Aktionismus.

Der Zeitplan – und warum der 8. Juni nur der Anfang ist

Wichtig zu verstehen: Wir stehen ganz am Anfang eines Prozesses, der sich bis weit ins Jahr ziehen wird.

  • 07.05.2026: Gesetzesentwurf von der Landesregierung vorgelegt
  • 13.05.2026: Verbändebeteiligung offiziell gestartet
  • 08.06.2026: Frist für offizielle Stellungnahmen der Verbände
  • Juni/Juli 2026: Auswertung der Stellungnahmen, ministerielle Überarbeitung, Kabinettsentwurf
  • Sommer/Herbst 2026: Einbringung in den Landtag, erste Lesung

Heißt: Bis das Gesetz tatsächlich beschlossen wird, sind wir frühestens im Herbst. Zeit, sich zu organisieren. Aber auch Zeit, in der das Thema medial untergehen kann – und genau das wäre der schlechteste Ausgang.

Einordnung: NRW ist kein Einzelfall

Wer länger im Sport ist, kennt das Muster. Ende 2023 sickerte ein Entwurf des Bundeswaldgesetzes durch, der bundesweit ähnliche Beschränkungen vorgesehen hätte. Die DIMB-Lobbyarbeit hat das damals gestoppt – auch, weil der Regierungswechsel die Revision auf Eis gelegt hat. Jetzt versucht es NRW auf Landesebene.

Die nüchterne Wahrheit ist: Trailpolitik in Deutschland ist ein Dauerlauf, kein Sprint. Wer denkt, Mountainbike-Rechte seien irgendwann „erkämpft“ und dann sicher, hat den Kern dieser Auseinandersetzung nicht verstanden. Sie müssen in jeder Generation neu verteidigt werden. NRW ist gerade dran. Wer das nächste Mal dran ist, wissen wir noch nicht.

Bis dahin: Augen offen, Kanäle aktiv halten. Und Singletrails fahren, solange es sie gibt.

MTB Report – Trailpolitik & Szene · Stand: 19. Mai 2026


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